
Im Gegensatz zur CDU nimmt AfD- Spitzenkandidat die Wahl an
Die Kommunalwahlen sind vorbei. Nicht alle gewählten Bewerber werden wohl die Wahl zum Stadtrat der Stadt Greiz annehmen. Auf der Liste 4 (AfD) machen die Bewerber jedoch Nägel mit Köpfen. „Wir stehen zu unserem Wort! Die Annahme des vom Wähler übertragenen Mandats ist uns Ehre und Verpflichtung zugleich“, betont Spitzenkandidat Torsten Röder und fährt fort: „Im Gegensatz zur Liste 1 (CDU/Gemeinsam für Greiz) haben wir uns keiner Taschenspielertricks bedient, wo ankündigungs- und erwartungsgemäß der – mit überwältigenden 5.601 Personenstimmen – gewählte Spitzenkandidat das vom Wähler übertragene Ehrenamt nicht antreten wird“. Röder kandidierte sowohl für den Stadtrat als auch Kreistag Greiz und hat – wie auch zahlreiche weitere Kandidaten der Listen 4 – das Votum der Wähler erhalten. Gemäß beigefügten Erklärungen wurde das Mandat für beide Gremien angenommen.
Die neu gewählten Stadträte sind theoretisch bereits seit 1.6.2019 „im Dienst“. Denn § 13 Absatz 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz regelt: „Die Amtszeit der Gemeinderatsmitglieder beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats“. Praktisch fehlt es aber noch an der nach § 24 (2) Thüringer Kommunalordnung vorgeschriebenen „Verpflichtung der Gemeinderäte durch Handeschlag des Bürgermeisters“, die in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Stadtrates vorgenommen wird. Für die Stadt Greiz ist hierfür als Termin Mittwoch, der 19.Juni 2019 ab 18.00 Uhr vorgesehen. In dieser Sitzung werden quasi die Weichen für die nächsten fünf Jahre gestellt. Die konstituierende Sitzung des Stadtrates ist öffentlich, Besucher sind herzlich willkommen.
Keine Überraschung bei Liste 4: „Wir stehen zu unserem Wort!“ Keine Überraschung bei Liste 4: „Wir stehen zu unserem Wort!“
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